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Notarius Digitalis
Cremefarbener Gesetzesband mit BFSG-Prägung auf einem polierten Mahagoni-Schreibtisch, Bücherregale weich unscharf im Hintergrund, warmes Tageslicht von rechts

Berufsrecht Von Philipp Niedrich

Barrierefreie Notar-Webseite: was das BFSG verlangt

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz greift bei Notarkanzleien nur in Sonderfällen. Trotzdem lohnt der Blick auf die Kanzlei-Webseite, weil ältere Mandanten beim ersten Kontakt verloren gehen können, wenn Schrift, Kontrast oder Formulare ihnen den Zugang erschweren.

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    Im Notariatsportal des Deutschen Anwaltverlags erschienen: warum Sichtbarkeit nicht Werbung ist, sondern Auffindbarkeit, und welche vier Hebel am meisten bewirken.

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    Die notarielle Urkunde muss präzise bleiben. Das Verstehen aber beginnt nicht erst im Beurkundungstermin: Eine gute Website kann Mandanten schon vorher Orientierung geben, sachlich und ohne die Sorgfalt der Urkunde zu berühren.

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